Aktueller Kegelkaiser: LW

Aktueller König seit dem 13.01.2012: Wilmo

 

 

Fragen bitte an:

admin@vierachtzig.de

Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, und von dem Willen beseelt, die Regeln und vor allem die Freude am Kegelsport zu vermitteln, den Nachwuchs zu fördern und die Philosophie des Kegelns in einem vereinten Europa zu verbreiten, hat sich der Kegelclub 4,80 im Zustand der völligen Zurechnungsfähigkeit dieses Grundgesetz gegeben.
Ob der Tragweite dieser Verantwortung allen Nicht-Keglern gegenüber bewußt, muß jedes eingetragene Mitglied sich mit Fachkompetenz und unbändigem Einsatz in den Dienst der Sache stellen.
Aber auch der Geist und die Intention des Kegelvereins darf bei aller Pflicht der Gesellschaft gegenüber nicht zu kurz kommen. Denn die Gründerväter haben sich zum Ziel gesetzt, allen die Möglichkeit zu geben immer wieder, unter das Dach der Familie des Kegelclub 4,80 in Geselligkeit und gegenseitigem Austausch zurückzukehren. Damit gelten diese Statuten für jedes einzelne Mitglied.

 

Statuten

§1 Der Name des Kegelvereins lautet "Kegelclub Vierachtzig"

§2 Als Kegelabend wurde der Samstag bestimmt.

§3 Das Kegeln beginnt um 17.45Uhr und endet um 19.45Uhr.

§4 Jeder Verspielende zahlt 0,25 € Partiegeld.

§5 Das Werfen von Pudeln und Latten oder Sandhasen wird mit je 0,25 € geahndet. Dabei ist das Maximum von 5,00 € pro Kegelabend festgelegt worden.

§6 Es bestehen folgende Ordnungsstrafen:

     a) Erscheinen nach 17.55Uhr: 1,00 €

     b) Gänzliches, unentschuldigtes Fernbleiben vom Kegelabend: 5,00 €

     c) Zurückziehen vor 19.15Uhr: 2,50 €

     d) Vergessen der kegel-königlichen Trophäe: 2,50 € 

§7 Das Kegeln durch die Beine ist grundsätzlich verboten.

§8 Das Einführen von Gästen ist mit Zustimmung der anwesenden Kegler gestattet. Die Gäste zahlen 2,50 € Eintrittsgeld pro Spieleabend.

§9 Die Gesellschaft besteht aus 16 Herren, welche sich unterschriftlich zur Anerkennung  und Einhaltung der Paragraphen verpflichten. Eine Vergrößerung der Kegelrunde ist unzulässig. (Ausnahme: Gastkegler)

§10 Ein Beitrag von 7,50 € ist monatlich von jedem Mitglied zu entrichten. Ausnahme bilden hierbei - bis zu einer adäquaten Neuregelung - die sogenannten "passiven Mitglieder", die einen monatlichen Beitrag in Höhe von 2,50 € zu entrichten haben.

§11 Grundsätzlich dürfen keine Runden gegeben werden. Eine Ausnahme bildet hierbei eventuell der eigene Geburtstag.

§12 Der Vorstand wird einmal jährlich auf der Jahreshauptversammlung gewählt.

§13 Satzungsänderungen können ausschließlich auf einer Vollversammlung beschlossen werden.

§14 Um eine Satzungsänderung zu erreichen ist eine Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder notwendig.

§15 Die drei Ältesten des Vereins prüfen einmal jährlich die Kasse.

§16 Kegelkaiser ist, wer am häufigsten in einem Jahr Kegelkönig geworden ist.  Sind mehrere Kegelbrüder Anwärter auf den Titel des Kegelkaisers, so entscheidet ein Stechen. Hierfür ist das "Sargkegeln" vorgesehen (Siehe §17).

 §17 Das Stechen (a) um ein einzelnes Spiel wird durch "1x in die Vollen", (b) jedes Stechen um den Gewinn eines Kegelabends (Kegelkönig) durch "3x in die Vollen" und (c) jedes Stechen um den Gewinn des gesamten Kegeljahres (Kegelkaiser) durch das "Sargkegeln" entschieden.

§18 Wird beim Abräumen nicht abgeräumt, muss erneut Abräumen gespielt werden.

 

Der Vorstand möchte noch einmal auf die für jeden Kegelbruder bestehende Verbindlichkeit dieser Statuten hinweisen, welche - wie in Paragraph 13 deklariert - auch nicht mehr willkürlichen Änderungen unterworfen werden können. Eventuelle Änderungsvorschläge bitten wir deshalb bis zur nächsten Jahreshauptversammlung bzw. einer außerordentlichen Vollversammlung vorzumerken.

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